
Seit Donnerstag, 6. Februar gilt in der Susannastraße in Igstadt Tempo 30. Die Beschränkung wurde nach einer rechtlichen Prüfung des Verkehrsdezernats und auf Grundlage von Lärmberechnungen des Umweltamts angeordnet, um Anwohnerinnen und Anwohner vor übermäßigem Verkehrslärm zu schützen.
Entscheidung und Begründung
Verkehrsdezernent Andreas Kowol erklärte, die Maßnahme erfolge auf Wunsch des Ortsbeirats und sei rechtlich geprüft sowie möglich gemacht worden. Er betonte, man schütze damit die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner und setze Geschwindigkeitsbegrenzungen dort durch, wo Menschen wohnen und schlafen und wo sich Kinder aufhalten. Nach Angaben der Verwaltung wurden die erforderlichen Lärmberechnungen nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren erstellt und bestätigten die Notwendigkeit einer Reduzierung auf Tempo 30.
Die Stadt begründet die Maßnahme mit dem starken Durchgangsverkehr in Igstadt. Die nun geltende Begrenzung soll die Lärmimmissionen sowohl tagsüber als auch nachts mindern, wenn die zulässigen Grenzwerte überschritten sind.
Weitere geplante Maßnahmen in Wiesbaden
Das Verkehrsdezernat kündigte an, auch in weiteren Wiesbadener Ortsteilen auf Wünsche aus Ortsbeiräten und der Bevölkerung zu reagieren. Vorgesehen ist demnach die Prüfung und zeitnahe Umsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Hauptverkehrsstraßen mit Wohnbebauung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Betroffene Abschnitte und Bereiche sind unter anderen:
- Bierstadt, Nauroder Straße B455, Hausnummern 59 bis 132
- Erbenheim, Barbarossa Straße und Wandersmann Straße, Hausnummern 38 bis 54
- Biebrich, Straße der Republik, Rathausstraße, Stettiner Straße
- Kastel, Wiesbadener Straße
- Westend, Bleichstraße und Zietenring
- Südost, Frankfurter Straße, Hausnummern 19 bis 31 beziehungsweise 17 bis 40
- Erich Ollenhauer Straße im Bereich Dotzheim Mitte bis Willi Werner Straße
Unabhängig davon sollen Zonen mit Tempo 30 in Wohngebieten sowie Tempo 30 vor Schulen und Kitas geprüft und umgesetzt werden, überall dort, wo Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
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