Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf und erlaubt Freilauf unter Auflagen

Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf und erlaubt Freilauf unter Auflagen
Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf und erlaubt Freilauf unter Auflagen

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Eine Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, tritt am Sonntag, 18. Januar, in Kraft. Damit können auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie lassen.

Grund für die Lockerung und bisheriger Verlauf

Bereits im Dezember 2025 waren die Auflagen für Betriebe mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden. Die jetzige Entscheidung folgt einer Beruhigung des Seuchengeschehens, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Wiesbaden orientiert sich damit an anderen Kreisen in Hessen, die zuvor ebenfalls die Stallpflicht aufgehoben hatten.

Biosicherheitsmaßnahmen bleiben verpflichtend

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Die Stadt betont, dass solche Maßnahmen ein wirksames Instrument zur Verringerung des Erregerrisikos sind. Konkret genannt werden unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, die Bekämpfung von Schadnagern sowie die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.

Die genauen Anforderungen und Empfehlungen hat die Landeshauptstadt auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Informationen sind über wiesbaden.de im Bereich Tierseuchenueberwachung beziehungsweise unter den Suchbegriffen Aviare Influenza oder Vogelgrippe abrufbar.

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